Unsere Leistungen
* sämtliche Schornsteinfegerarbeiten
- Reinigung von Schornsteinen
- Reinigung der Rohre von Festbrennstoff- und Ölheizungen
- Messung nach der 1.BImSchV
- Bestimmung des Abgasverlustes
- Bestimmung des Rußgehaltes
- Kohlenmonoxidmessung an Feuerstätten
- Überprüfung der Abgaswege von Gas- und Ölfeuerstätten
- Überprüfung von Abgasanlagen/Abgasleitungen, bei Bedarf deren Reinigung
- Überprüfung der erforderlichen Verbrennungsluftversorgung
- Überprüfung von Lüftungsanlagen/Zulufteinrichtungen ( Leitungen, Öffnungen usw.)
- Heizkesselreinigung ( 1 x jährlich empfohlen )
- Neu im Angebot
- Kamerainspektion
- Messung der Abgaswerte von Feststoffkessel durch neustes Meßgerät
- Glanzrußbeseitigung durch Ausschlaggerät und Ausbrennen
- Rauchmelder
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ÄNDERUNG
Seit 01.01.2022 neue Ableitbedingungen über Dach für feste Brennstoffe
Rauchmelder
Ei 650
| Fireangel St 620
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- 10-Jahres-Lithiumbatterie - Stummschaltfunktion - Großer Test-/ Stummschaltknopf - Reduzierte Testlautstärke - Selbsttest mit Störungsanzeige - Schlafzimmertauglich (kein LED-Blinken) - Verschmutzungskompensation *optionale Funkvernetzung - optionale Drahtvernetzung - lauterAlarmgeber 85 dB - 10 Jahre Lebensdauer - 5 Jahre Herstellergarantie inkl. Batterie - Zertifizierung: VdS nach DIN EN 1460 ( Herstellerangaben )
| kombiniertesthermo- optisches Detektionsverfahren - festintegrierte, nicht entnehmbare Long-Life-Batterie - großerTestknopf mit Alarm-- Stopp-Taste - Integrierter,auslesbarer Ereignisspeicher - auslesbares Diagnosemodul - zusätzlich 2 Thermosensoren - Selbstüberwachung mit Störungsanzeige - lauter Alarmgeber 85 dB - zugelassen nach EN 14604 - Einsatzbereich gemäß DIN 14676 VdS anerkannt G 211043 - 10Jahre Herstellergarantie auf Produkt und Batterie - Testsieger Stiftung Warentest 1/2013, GUT 1,9
( Herstellerangaben )
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| Neues Modell ohne Led Blinken
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Info Rauchmelder
Rauchmelderpficht in Baden-Württemberg beschlossen
Bis zum 31.12.2014 müssen demnach Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in der selben Nutzungseinheit von den Eigentümern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden
Die DIN EN 14604 legt Prüfverfahren,Anforderungen sowie Leistungskriterien fest und gibt Herstelleranweisungen für Rauchwarnmelder
Der Montageort muss so gewählt werden, dass der bei einem Brand
entstehende Rauch so früh wie möglich den Melder erreicht.
Folgende Räume einer Wohnung müssen durch Rauchwarnmelder überwacht werden:
- Schlafzimmer (auch Gästezimmer)
- Kinderzimmer
- Flure, die als Rettungswege dienen
Auswahl des Montageortes
* möglichst in der Mitte des Raumes
* immer an der Zimmerdecke
* mindestens 50 cm von der Wand oder einem Unterzug oder von
Einrichtungsgegenständen entfernt.
Rauchwarnmelder sind dauerhaft an der Decke zu befestigen.
Dabei ist die Festigkeit des Montageuntergrundes zu berücksichtigen.
Die Montageanleitung des Herstellers ist zu beachten.
Rauchwarnmelder haben auf Grund der Alterung der elektronischen Bauteile (insbesondere der Sensoren) eine begrenzte Dauer,
in der ein sicheres Funktionieren gewährleistet werden kann.
Die DIN 14676 schreibt vor, dass ein Rauchwarnmelder spätestens 10 Jahren
(+ 6 Monate) nach der erstmaligen Inbetriebnahme ausgetauscht werden muss.
Auf Rauchwarnmeldern mit fest eingebauter 10-Jahres-Batterie ist neben dem Herstellungsdatum auch das späteste Austauschdatum genannt.
Instandhaltung
Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders muss regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden.
Den zeitlichen Intervall der Inspektion und die Maßnahmen zur Wartung beschreibt der jeweilige Hersteller in der Betriebsanleitung.
Neue Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen
Feste Brennstoffe ( Holz ect, )
Welche Anforderungen gelten für Zentralheizungen
Zentralheizungen sind solche Heizungen, die mehrere Räume beheizen
oder zusätzlich auch der zentralen Brauchwassererwärmung dienen.
Für neue Heizungsanlagen (Nennwärmeleistung mindestens 4 Kilowatt)
sind Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (Stufe 1 und 2)
in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Errichtung festgelegt
Stufe 1 betrifft diejenigen Anlagen, die ab dem 22.03.2010,
Stufe 2 alle Anlagen, die ab dem 01.01.2015 errichtet werden.
Neuanlagen müssen innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme
vom Schornsteinfegerhandwerk geprüft werden.
Danach ist eine alle zwei Jahre wiederkehrende Prüfung Pflicht
Bestehende Zentralheizungen ( vor dem 22.03.2010 errichtet ) müssen
nach einer bestimmten Übergangsfrist die Grenzwerte der Stufe 1
( siehe Tabelle ) einhalten.
Zeitpunkt der Errichtung Zeitpunkt der Einhaltung der
Grenzwerte der Stufe 1
bis einschließlich 31.12.1994 01.01.2015
vom 01.01.1995 bis
einschließlich 31.12.2004 01.01.2019
vom 01.01.2005 bis
einschließlich 21.03.2010 01.01.2025
Welche Anforderungen gelten für Einzelraumfeuerungsanlagen?
Mit Einzelraumfeuerungsanlagen werden vorrangig die Aufstellräume selbst beheizt.
Als Einzelraumfeuerungsanlagen gelten zum Beispiel Kaminöfen, Öfen mit Kamineinsätzen, Öfen mit Kachelofeneinsätzen und offene Kamine. Für Grundöfen gelten besondere Anforderungen.
Die Anforderungen an Kaminöfen, Kamineinsätze und Kachelofeneinsätze richten sich nach dem Alter der Anlage.
Die jetzt geltende Verordnung sieht für alle neuen Anlagen eine Typprüfung vor.
Neuanlagen (Inbetriebnahme ab dem 22.03.2010) dürfen nur errichtet und betrieben
werden, wenn durch eine Typbescheinigung belegt wird, dass die geltenden Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid eingehalten werden und der Mindestwirkungsgrad erreicht wird (siehe dazu Anlage IV der 1. BImSchV).
Für Käufer gilt deshalb:
Beim Erwerb der Neuanlage unbedingt die Bescheinigung des Herstellers aushändigen lassen!
Altanlagen (vor dem 22.03.2010 errichtet) dürfen weiter betrieben werden, wenn sie einen Staubkonzentrationswert von 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und einen
Kohlenmonoxidkonzentrationswert von 4 Gramm pro Kubikmeter Abgas einhalten.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung (Typprüfung) des Herstellers erfolgen.
Kann die Einhaltung der genannten Grenzwerte bis einschließlich 31.12.2013 nicht nachgewiesen werden, müssen Altanlagen mit einem Staubabscheider nach dem Stand der Technik nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.
Die Nachrüstung oder Außerbetriebnahme muss in Abhängigkeit des Datums auf dem Typschild zu folgenden Zeitpunkten erfolgen:
Datum auf dem Typenschild Zeitpunkt der Nachrüstung oder
Außerbetriebnahme
bis einschließlich 31.12.1974
oder Datum nicht mehr feststellbar 31.12.2014
01.01.1975 bis 31.12.1984 31.12.2017
01.01.1985 bis 31.12.1994 31.12.2024
01.01.1995 bis einschließlich 21.03.2010 31.12.2024
Informationen
Abstände von einer Einzelfeuerstätte ( Kaminofens usw. ) für feste
Brennstoffe zu brennbaren Bauteilen ( Auszug )
- Ein brennbarer Fussboden vor der Feuerraumöffnung muss mit einer nichtbrennbaren Vorlage, die nach vorne mindestens 50 cm und nach den Seiten mindesten 30 cm über die Feuerraumöffnung hinausragt, geschützt werden.
- Von der Feuerraumöffnung müssen brennbare Bauteile mindestes 80 cm entfernt sein.
- Die Feuerstätte muss zu einem brennbaren Bauteil einen Abstand von mindestens 40 cm einhalten. Werden in den Herstellerangaben andere Maße genannt, so gelten die Angaben des Herstellers.
- Verbindungsstücke ( Ofenrohre ) müssen zu einem brennbaren Bauteil z.B. einer Holzdecke einen Abstand von mindestens ....? cm einhalten.
- In Baden-Württemberg ist zur Zeit eine konkrete Aussage nicht möglich. Da es nach der Klassifizierung des Herstellers des Verbindungsstücks beurteilt wird. Das Typenschild muss auf dem Ofenrohr angebracht bzw. bei der Abnahme vorgelegt werden. Der einzuhaltende Abstand zu brennbaren Bauteilen ist darauf festgehalten. Er kann mehr als 40 cm betragen. Eine Reduzierung der Abstandmaße ist nur mit einem Strahlungsschutz der mit dem Rohr zusammen geprüft ist bzw. speziell geprüften Rohr möglich.
Energiespartips
- Vermeiden Sie zu hohe Raumtemperaturen
- Schon ein Grad weniger Raumtemperatur kann bis zu sechs Prozent Energieeinsparung bedeuten.
Drehen Sie nicht benötigte Räume weiter zurück. Lassen Sie die Räume aber nicht vollständig auskühlen.
- Hydraulischer Abgleich ( Prüfen / Durchführen lassen )
- Nachtabsenkung ( max. 5 ° weniger )
- Heizkörper nicht verdecken.
- Heizkörper regelmäßig entlüften
- Einbau von Thermostatventilen
- Richtig Lüften( Heizen Sie Ihre Energie nicht zum Fenster raus )
- Warmwasser
( Stellen Sie beim Warmwasserspeicher nur die Temperatur ein, die wirklich erforderlich ist )
- Reinigen Sie den Heizkessel regelmäßig
( 2 mm Rußschicht bereits ca 5 - 10 % Mehrverbrauch )
Information zu Dunstabzugshauben
Bauherr /Hauseigentümer / Anlagenbetreiber
Die ausreichende Verbrennungsluft ist für eine gute Funktion und sauberen Abbrand in Feuerstätten absolute Voraussetzung.
Durch Einbaugeräte in modernen Haushalten (Dunstabzugshauben, Wäschetrockner, Lüftungsanlagen) werden den Wohnungen oft erhebliche Luftmengen entzogen.
Diese Luftmengen sollten durch Fenster und Türen wieder nachströmen.
Da aber moderne Fenster und Türen nur sehr geringe Undichtigkeiten aufweisen,
kommt es unter Umständen zu schwerwiegenden Störungen an den Feuerstätten:
Das giftige Abgas kann nicht mehr durch die Abgasanlage ins Freie gefördert werden
und wird innerhalb der Wohnung aus der Feuerstätte ausströmen.
Es ist also erforderlich, die Luftversorgung durch andere geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Durch kleine, elektrische Sicherheitssysteme kann man sicherstellen, dass z.B.
Ihre Dunstabzugshaube erst in Betrieb gehen kann, wenn das Fenster einen Spalt geöffnet wird.
Informieren Sie sich bei Ihrem Elektriker.
Ich empfehle Ihnen schon jetzt eine Möglichkeit vorzusehen, vom Fenster zur Dunstabzugshaube eine Kabelverbindung schaffen zu können (Leerrohr).