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Anmeldung einer Feuerungsanlage
Dies gilt für Neu-Um- und Albauten.
Die verbindlicheFormulierung der LBO lautet:
Dem bBSM sind mind.10 Tage vor Beginn der Ausführung
von Schornsteinen und Feuerungsanlagen die erforderlichen
" Technischen Angaben für Feuerungsanlagen" vorzulegen.
Handwerkerstd ? Wie setzt sich Handwerkerstundenpreis zusammen
Heizen mit Holz Info Bayerisches Landesamt
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